AGB

Hier findest du die AGB von Anahata Yoga

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Anahata Yoga und dem Kunden – nachfolgend Vertragspartner genannt – abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Teilnahme an den von Anahata Yoga angebotenen Kurseinheiten. Es gelten stets die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

(2) Mit der Anmeldung zu einem von Anahata Yoga angebotenen Yogakurs erklärt sich der Vertragspartner mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

§ 2 Vertragsschluss und Dauer des Vertrages

(1) Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen sind die jeweils von Anahata Yoga angebotenen Unterrichtseinheiten, einschließlich der konkreten Festlegungen zum zeitlichen Umfang und Inhalt.

(2) Anmeldungen werden nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars wirksam. Mit dem Eingang der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen Anahata Yoga und dem Vertragspartner auf Grundlage des jeweiligen Kursangebots zustande. Anmeldungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Anahata Yoga behält sich vor, Anfänger- und Aufbaukurse erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern durchzuführen. Wird diese nicht erreicht, werden die angemeldeten Teilnehmer bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Kurses per E-Mail informiert. In dem Fall wird nach Absprache ermöglicht, entweder einen Alternativkurs zu besuchen oder die Kurskosten in vollem Umfang zurückzuerstatten. 

(3) Der zwischen Anahata Yoga und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag über die Teilnahme an einem Yoga Kurs hat eine feste Laufzeit über die jeweilige Dauer des angebotenen Kurses.

 

§ 3 Kursgebühren/Zahlungsbedingungen

(1) Die Kursgebühren ergeben sich aus den jeweils bestehenden Kursangeboten. Die Gebühren sind im Voraus auf das benannte Konto von Anahata Yoga unter Angabe des vollständigen Namens des Vertragspartners einzuzahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Zahlungsbetrages auf dem Konto von Anahata Yoga an.   

(2) Die Nichtinanspruchnahme von einzelnen Unterrichtsstunden oder der Abbruch des gesamten Kurses oder Seminars durch den Vertragspartner entbinden diesen nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühren. Eine Erstattung von Kursgebühren ist nicht möglich. 

 

§ 4 Teilnahmebedingung/Krankheitsfall/versäumte Stunden

(1) Sollte der Vertragspartner einzelne Unterrichtsstunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung von Anahata Yoga nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht jedoch nicht.

(2) Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens fünf Einheiten, am Kurs nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines bei Anahata Yoga vorgelegten ärztlichen Attestes gut geschrieben und können nach Absprache nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt hingegen nicht. 

 

§ 5 Leistungserbringung

(1) Die Kursleistungen werden grundsätzlich durch Anahata Yoga erbracht.

(2) Anahata Yoga ist berechtigt, das Kursangebot, den Stundenplan, die Öffnungszeiten und den Ort der Kursdurchführung zu ändern. Anahata Yoga kann die Teilnehmerzahl von Kursen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung wird sich Anahata Yoga bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs auch einmal ausfallen. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Kursbeiträge, sofern der Teilnehmer die Gelegenheit erhält, die Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Schließungen von Anahata Yoga im Falle von Urlaub oder Krankheit sowie Sonderöffnungszeiten über gesetzliche Feiertage werden rechtzeitig per E-Mail angekündigt und berechtigen den Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Beiträge.

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

(1) Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sobald der Vertragspartner an seiner ersten Kurseinheit teilgenommen hat.

(2) Anahata Yoga ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Anahata Yoga durch langfristige Krankheit verhindert ist. In diesem Falle werden dem Vertragspartner die bereits entrichteten Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Teilnahme an den von Anahata Yoga durchgeführten Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung des Vertragspartners. Der Vertragspartner versichert, dass der Kursteilnehmer physisch und psychisch in der Lage ist, an den Kursen teilzunehmen. Bei akuten oder chronischen Erkrankungen des Vertragspartners (Kursteilnehmer) hat dieser die Pflicht, vor der Teilnahme an den Kursen Anahata Yoga entsprechend zu informieren und einen ärztlichen Rat einzuholen, ob die Teilnahme an dem entsprechendem Kurs möglich ist. Die während eines Kurses angebotenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Für Gesundheitsschäden die der Kursteilnehmer in den angebotenen Kursen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen.  

(2) Die Haftung von Anahata Yoga beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des  Kurspreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom,  Wetter etc). 

(3) Für sonstige Schäden haftet Anahata Yoga nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Anahata Yoga übernimmt keine Haftung für die von dem Vertragspartner zum Kurstermin gegebenenfalls mitgebrachten Wertgegenstände.  

 

§ 8 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine rechtsgültige Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 

 

 

Leipzig, Stand: Oktober 2017